HAUSORDNUNG

39. INTERNATIONALES KLEINFELDFUßBALLTURNIER HQ JFC 2019

§1       Hausrecht

 

Das Hausrecht auf dem Sports Complex JFC HQ Brunssum wird für den Zeitraum der Durchführung des 39. Internationalen Kleinfeldfußballturniers JFC HQ Brunssum vom 22. bis 24. August 2019 an lokale Sicherheitskräfte übertragen. Diesen obliegt somit die Befugnis, den Zutritt/die Anwesenheit auf dem Veranstaltungsgelände zu gestatten oder zu verwehren. Im Rahmen der Durchsetzung können die eingesetzten Kräfte ein Hausverbot erteilen. Die Erteilung eines Hausverbotes begründet die Disqualifikation des betreffenden Teams und führt zum Ausschluß des Teams vom Turnier.

 

 

§2       Anreise/Parken

 

Abs.1

Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände erfolgt nur bei Vorlage einer gültigen Einladung zum 39. Internationalen Kleinfeldfußballturniers JFC HQ Brunssum.

 

Abs. 2

Zufahrt und Aufenthalt der eingefahrenen Fahrzeuge zum/auf dem Veranstaltungsgelände wird durch eingesetztes Feldjägerpersonal überwacht. Parkbereiche für Kleinfahrzeuge und Transporter/Busse sind ausgewiesen. Den Anweisungen des in der Parkorganisation eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

 

Abs. 3

Sämtliche Zufahrtsstraßen zum und auf dem Veranstaltungsgelände sind mit Hinblick auf den Einsatz von Rettungsfahrzeugen freizuhalten. Widerrechtlich im Bereich der Zufahrtstraßen abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Abs. 4

Ein Befahren der Sportplätze mit Kleinfahrzeugen und/oder Transportern/Bussen/Lkw ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlung kann zur Erteilung eines Hausverbotes führen.

 

 

§3       Unfallverhütung/Brandschutz

 

Abs.1

Auf Grundlage geltender Unfallverhütungs-/Brandschutzvorschriften ist das Einbringen eigener/privater Elektrogeräte auf 220/230V-Basis untersagt (batteriebetriebene Geräte sind hiervon ausgenommen).

 

Abs. 2

Die Vorgaben des Abs. 1 gelten analog für das Einbringen von Grills (Gas/Elektro/Kohle).

 

 

Abs. 3

Eine Stromentnahme aus den auf dem Veranstaltungsgelände installierten Verteilerkästen ist nicht gestattet.

 

Abs. 4

Es besteht absolutes Glasverbot auf dem Veranstaltungsgelände. Daher ist das Einbringen eigener Glasflaschen und/oder Gläser absolut untersagt. Zuwiderhandlung wird mit Hausverbot und Ausschluß vom Turnier geahndet.

 

Abs. 5

Das Mitbringen alkoholischer Getränke zu der Veranstaltung ist untersagt. Kontrollen werden durch Sicherheitsteams durchgeführt. Gefundene Getränke werden eingezogen und nicht zurückgegeben. Während des Turniers werden alkoholische und nicht-alkoholische Getränke verkauft.

 

§4       Allgemeines Verhalten

 

Abs. 1

Jeder Turnierteilnehmer hat sich grundsätzlich so zu verhalten, das kein anderer durch sein Verhalten gestört/beeinträchtigt wird.

 

Abs. 2

Rauchen ist grundsätzlich nur ausserhalb fester Einrichtungen (inkl. Festzelt) und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Die Entsorgung der “Kippen” hat in die eigens dafür bereit gestellten Aschenbescher zu erfolgen (siehe Lageplan).

 

Abs. 3

Die Entsorgung des Mülls erfolgt über die ausgegebenen Müllsäcke sowie die auf dem Veranstaltungsgelände vorhandenen Abfallbehälter (siehe Lageplan). Zuwiderhandlungen können ein Hausverbot nach sich ziehen.

 

Abs. 4

Zur Erledigung der “natürlichen” Bedürfnisse sind die sanitären Anlagen auf dem Veranstaltungsgelände zu nutzen.

 

Abs. 5

In der Zeit von 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist im Bereich der Unterkünfte/Zelte eine Nachtruhe einzuhalten. In dieser Zeit ist bei Aufenthalt in diesem Bereich die Lautstärke entsprechend zu reduzieren.

 

Abs. 6

Das Einbringen von Haustieren (Hunden) auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Teilnehmer wie Besucher des Turniers.

 

 

Die vorgenannten Regelungen dienen der einheitlichen Festlegung der Rahmenbedingungen auf dem Veranstaltungsgelände, auf dem auch das German National Team lediglich zu Gast ist. Wie für alle großen Veranstaltungen vorgesehen haben auch wir uns an gesetzliche Vorgaben zu halten. Die vorgenannten Paragrafen geben diese Regelungen zur Kenntnis und weisen auf Konsequenzen im Falle des Verstoßes hin. Letztlich dienen sie der Vermeidung von Zwischenfällen, die die Durchführung des Turniers beeinträchtigen könnten.

 

Im Sinne des Fair-Play-Gedankens bitte ich daher eingringlich um die Beachtung.

 

 

Vielen Dank!

 

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